PKW, PKW mit Anhänger, Mofa, Roller, 125er, Motorrad, LKW und mehr..
Hier findest du einen Überblick über unsere Leistungen. Wenn du dir nicht sicher bist ruf uns am besten an oder komm vorbei!
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Mindestalter 18 Jahre (17 mit BF17). Einschluss der Klassen L und AM.
BE Kraftfahrzeugkombinationen einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg. Mindestalter 18 (17 bei BF17).
BF17 Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) der Klasse B NUR in Verbindung mit einer Begleitperson. Diese muss min. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein und darf max. 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
B96 Kraftfahrzeugkombinationen (ausgenommen Krafträder), mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Das Mindestallter 18 (17 bei BF17).
Um ein Kraftrad der Klasse A1 (bis 125 ccm) führen zu dürfen, müssen Interessierte
Eine Prüfung wird nicht verlangt.
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Das Mindestalter beträgt 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jährigem Vorbesitz der Klasse A2 und Ablegung einer Praktischen Prüfung.
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ein Aufstieg von A2 auf A ist nach 2 Jahren möglich bedarf nur einer Praktischen Prüfung.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D):
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Du hast bereits eine Fahrerlaubnisklasse und bist nicht viel gefahren, da du Angst hast? Wir helfen dir deine Angst zu besiegen und wieder Spaß am führen von Fahrzeugen zu haben.
Dieses Angebot ist für Inhaber eines PKW- oder Motorradführerscheins, die nach der Prüfung kaum Praxis Erfahrung haben, jedoch jetzt voll durchstarten wollen. Hierfür bieten wir Auffrischungsstunden an, indem wir nochmal Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den neuesten Stand bringen.
Falls du nach bestandener MPU dennoch eine letzte Beobachtungsfahrt angeordnet bekommen hast, helfen wir dir dich auf diese vorzubereiten und mit Erfolg zu absolvieren.
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